Handyregelung/neu und Hausordnung
Digitalisierung ist ein Prozess der vor keinem Lebensbereich Halt machen wird, dennoch ist es wesentlich, dass unserer Kinder lernen verantwortungsbewusst mit dem Ipad oder Handy umzugehen. Wir haben über ein Jahr in den einzelnen Gremien diskutiert. Die komplette Schulgemeinschaft wurde dabei mit einbezogen, auch die Schülerinnen und Schülern in mehreren Klassensprecherversammlungen. Heraus gekommen ist eine Regelung, die u.E. kontrolliert werden kann und wird und die nicht realitätsfern ist. Ich kann feststellen, dass diese Ordnung bisher problemlos umgesetzt werden konnte und sich die Schülerinnen und Schüler diese akzeptieren.
Neue Handyordnung (gültig ab 26.08.24)
- 1 Handys sind während der gesamten Unterrichtszeit (auch am Nachmittag) in der Schule aus- oder stummgeschaltet. Das Handy liegt in einer „Garage“. Diese „Garage“ wird in Eigenverantwortung von den Klassenleitern angelegt. Falls es keinen Raumwechsel gibt, verbleiben die Handys auch in den Wechselzeiten in der Garage.
- 2 Nur mit der Erlaubnis der Lehrkraft darf das Handy im Unterricht für unterrichtliche Zwecke genutzt werden.
- 3 Bei Raumwechsel nehmen die SuS ihr Handy wieder an sich. Im Fachraum müssen die SuS ihr Gerät wieder abgeben.
- 4 In Pausen (große Pausen) dürfen Handys und digitale Geräte von den Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen genutzt werden.
- 5 Die Toiletten sind absolut handyfreie Zonen. Bei Zuwiderhandlung kommt es zu rechtlichen Konsequenzen. Hier werden noch Plakate aufgehängt!
- 6 Nach der Unterrichtsschluss im Vormittagsbereich geben die SuS ihre digitalen Geräte (Handy, Ipad) ab. Diese werden in einem speziellen Raum (Musiksaal) (Schrank) bis 14.oo Uhr aufbewahrt. Die SuS geben die Handys vor dem Musiksaal ab; diese kommen klassenweise in Kisten und werden im Musiksaal gelagert. Für den Nachmittagsunterricht gelten die gleichen Regeln wie für den Vormittag!
- 7 In der Schule gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie in der Gesellschaft auch; für Details siehe „PC-Ordnung“ der Realschule plus. Bei Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung (Konsumieren, Erstellen, Speichern oder Tauschen strafrechtlich relevanter Inhalte, dem Gebrauch zum Zwecke des Mobbings oder Ähnlichem) wird das Handy entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert, ggf. durch die Schulleitung der Polizei übergeben und die Straftat zur Anzeige gebracht.