Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Kollegs und Integrierten Gesamtschulen möglich. Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
Weitere Informationen finden Sie in den Informationsblättern am Ende dieser Seite.
Zusatzinformationen:
Anspruch auf kostenfreie Ausleihe im Rahmen der Lernmittelfreiheit haben Schülerinnen und Schüler,
Für jedes weitere Kind im Haushalt, für das Kindergeld, -zuschuss oder -zulage (zum Zeitpunkt der Antragstellung) gezahlt wird, erhöht sich die Einkommensgrenze um 3.750 Euro. Dies gilt auch, wenn das Kind nicht im Haushalt wohnt.
Für das Schuljahr 2025/2026 müssen sie den Antrag bis zum 17. März 2025 bei dem Schulträger (Verbandsgemeinde, Stadt, Kreis oder privater Träger) stellen, dessen Schule die Schülerin oder der Schüler im kommenden Schuljahr voraussichtlich besuchen wird. Verwenden Sie dazu bitte das vorgesehene Formular „Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit“. Dieses wird den Schülerinnen und Schülern jeweils im Januar von der Schule ausgehändigt (Ausnahme: nicht schulpflichtige Kinder in Eingangsklassen an Grundschulen: Diese bekommen das Formular im Februar bei der Anmeldung an der Schule).
Ohne Belege des maßgeblichen Einkommens kann der Antrag in der Regel nicht bearbeitet werden.
Sie können den Antrag dem Schulträger zuleiten oder in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Antrag auf Lernmittelfreiheit“ in der Schule abgeben.