Arbeitsblatt_Schulelternbeirat_RLP
Elternarbeit im Schulelternbeirat
Realschule plus · Rheinland-Pfalz · Gesetze, Rechte, Pflichten & Tipps
🏛️ 1. Gesetze & Vorschriften
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Schulgesetz RLP (SchulG). Die §§ 33–47 regeln die gesamte Elternmitwirkung.
| Thema | Link | Hinweis |
| § 40 SchulG – Schulelternbeirat | https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-SchulGRP2004V22P40 | Aufgaben, Mitwirkungs- & Anhörungsrechte |
| Schulgesetz RLP (vollständig, aktuell) | https://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+RP&psml=bsrlpprod.psml | Aktuelle Fassung des SchulG |
| Übergreifende Schulordnung (ÜSchO) | https://bm.rlp.de/service/publikationen/details/publikation/uebergreifende-schulordnung | Gilt direkt für Realschulen plus |
| Schulrecht-Übersicht RLP | https://www.schulrecht-rlp.de/doku.php/schulg | Alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse |
| Bildungsserver RLP – Schulrecht | https://www.bildungsserver.de/Rheinland-Pfalz-Schulrecht–748-de.html | Überblick aller Rechtsquellen |
⚖️ 2. Rechte & Pflichten des Schulelternbeirats
Aufgaben laut § 40 SchulG:
- Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten
- Schule beraten, unterstützen, Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten
- Eltern gegenüber Schule, Schulverwaltung und Öffentlichkeit vertreten
- Mitwirkungsrechte der Eltern wahrnehmen
Anhörungsrechte (§ 40 Abs. 4 SchulG) – SEB muss gehört werden bei:
- Veränderungen des Schulgebäudes und der schulischen Einrichtungen
- Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel
- Anträgen an den Schulträger bezüglich des Haushaltsplans
- Einrichtung freiwilliger Unterrichtsveranstaltungen (z. B. AGs)
- Fragen zur Schülerbeförderung
- Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek
- Festlegung des Elternsprechtags (im Einvernehmen)
Zusammensetzung & Amtszeit:
- Mindestens 3, höchstens 20 Mitglieder
- Amtszeit: 2 Schuljahre (danach bis zur Neuwahl tätig)
- Schulleitung nimmt an Sitzungen teil
- Der SEB wählt aus seiner Mitte die Schulelternsprecherin / den Schulelternsprecher
Unfallversicherungsschutz:
- Elternvertreter sind über die Unfallkasse RLP gesetzlich unfallversichert (pauschal, ohne Anmeldung), solange sie amtlich für das Land tätig sind.
📚 3. Broschüren & Praxishilfen
| Thema | Link | Hinweis |
| Elternmitwirkung in RLP (Broschüre, 2022) | https://bm.rlp.de/fileadmin/09/Publikationen/Publikationen_2022/Grosse_Elternbroschuere_2022_BF_PAC3.pdf | Offizielle Broschüre Bildungsministerium + LEB, mit Mustervorlagen |
| Elternmitwirkung in RLP (Flyer, kompakt) | https://bildung.rlp.de/eltern/elternmitwirkung | Übersicht Rechte, Pflichten, Struktur |
| Flyer auf Russisch / Türkisch / Arabisch | https://bildung.rlp.de/eltern/elternmitwirkung | Mehrsprachige Versionen (Stand 2021) |
| Elternmitwirkung – Leichte Sprache | https://bildung.rlp.de/eltern/elternmitwirkung | Barrierefreie Version |
🌐 4. Wichtige Anlaufstellen & Portale
| Thema | Link | Hinweis |
| Bildungsserver RLP – Elternseite | https://bildung.rlp.de/eltern | Rechtsvorschriften, Infos, Fortbildungen |
| Landeselternbeirat RLP (LEB) | https://leb.bildung-rp.de/ | Vertretung aller RLP-Eltern, Beratung |
| Ministerium für Bildung RLP – Elternarbeit | https://bm.rlp.de/schule/eltern/eltermitwirkung | Koordinationsstelle: elternarbeit@bm.rlp.de |
| LSV RLP – Gesetze & Verordnungen | https://www.lsvrlp.de/de/topic/25.recht.html | Gut aufbereitete Gesetzessammlung |
| ADD – Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion | https://add.rlp.de | Zuständige Schulaufsichtsbehörde |
| Pädagogisches Landesinstitut (Elternfortbildung) | https://pl.rlp.de | Fortbildungsangebote für Eltern (§ 47 SchulG) |
💡 5. Praktische Tipps für die SEB-Arbeit
Sitzungen & Kommunikation:
- Sitzungseinladungen mit Tagesordnung mindestens 1 Woche vorher verschicken
- Protokoll jeder Sitzung anfertigen und an alle Mitglieder und die Schulleitung weiterleiten
- E-Mail-Verteiler aller Klassenelternsprecher einrichten für schnelle Information
- Regelmäßig (mind. 1x pro Halbjahr) an Gesamtkonferenz teilnehmen
Bei Konflikten & schwierigen Themen:
- Auf angemessene Informations- und Beratungsfrist bestehen – nicht zur Abstimmung drängen lassen
- Bei Bedarf Expertenmeinungen einholen oder Nachbarschulen befragen
- Arbeitsgemeinschaft von Schulelternbeiräten, Regional- oder Landeselternbeirat kontaktieren
- Bei ungelösten Konflikten: Schulaufsicht (ADD) einschalten
Elternbeteiligung stärken:
- Neue Elternvertreter gezielt ansprechen und einarbeiten
- Elternfortbildungsangebote des Pädagogischen Landesinstituts nutzen (kostenlos)
- Förderverein als finanzielles Standbein für schulische Projekte aufbauen/unterstützen
- Eltern mit nichtdeutscher Herkunftssprache aktiv einbeziehen (§ 42 SchulG – Zusatzvertreter)
Kontakte & Netzwerk:
- Regionalelternbeirat kontaktieren (zuständig für Ihren Schulstandort): → bildung-rp.de
- Koordinationsstelle für Elternarbeit im Bildungsministerium: elternarbeit@bm.rlp.de
✅ Wichtig auf einen Blick
Die Kernvorschriften für den SEB an einer Realschule plus in RLP sind: § 40 SchulG (Aufgaben), § 41 SchulG (Errichtung), § 42 SchulG (Eltern nichtdeutscher Herkunftssprache) sowie die Übergreifende Schulordnung (ÜSchO). Der SEB hat Anhörungs-, Beratungs- und in manchen Fällen auch Zustimmungsrechte. Die Schulleitung ist verpflichtet, den SEB über alle wesentlichen Schulangelegenheiten zu informieren.