Extremwetterlagen – was ist zu tun? Welche Regelungen gibt es?

Vor Jahren gab es z.B. in NRW die Regelung, dass das Ministerium schulfrei bei Extremwetterlagen gab. Diese Regelung ist aber dann gestrichen worden, als es mehrmals unterrichtsfrei gab, obwohl manche Regionen gar nicht betroffen waren.

Auch Rheinland-Pfalz hat eine Regelung:

Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden.

Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse erkundigen und dann abwägend entscheiden.

In Abstimmung mit der Schulaufsicht und den für die Schülerbeförderung zuständigen Trägern vor Ort, können Schulen außerdem eigenständig entscheiden, ob es zur Gefahrenabwehr nötig ist, den Unterricht witterungsbedingt nicht stattfinden zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege weitergegeben. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen, wenn es möglich und zumutbar ist, eine Notbetreuung gewährleistet werden. Ich selbst habe vor Jahren in Abstimmung mit der ADD und den Schulleitern der benachbarten Schulen für einen Tag unterrichtsfrei gegeben. Damals war es aber klar, dass es 30cm Schnee geben würde. Sollte sich ein ähnlicher Fall wiederholen (Orkan, Schneesturm etc.) und es klar sein wird, dass Schüler und Lehrer auf dem Schulweg gefährdet sind, dann werden wir auch handeln und im Vorfeld über die bekannten Kommunikationswege (vor allem Homepage und Teams) dies bekannt geben.

Anregungen, ernstgemeinte Kritik und Tipps... gerne hier!

Eine Schule macht sich auf den Wg…!

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